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Sehr geehrte Damen und Herren

Die Stiftung nimmt aktuell keine neuen Gesuche entgegen. Der Stiftungsrat wird im Herbst weiter informieren.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
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Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen


Für eine wohlwollende Behandlung von Gesuchen gelten folgende Kriterien

  • Druckkostenbeiträge für Publikationen zur Schweizer Geschichte und zur Kunst- und Kulturgeschichte werden bevorzugt behandelt. 
  • Dabei sind Projekte, die den Kulturaustausch zwischen den Regionen fördern, willkommen, ebenso Bestrebungen zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Schweiz.
  • Projekte aus den Kantonen Thurgau, Zürich, Tessin, Graubünden werden bevorzugt. 
  • Die Gesuche müssen bezüglich Text, Gestaltung und Form qualitativen Kriterien genügen. 
  • Beiträge werden ausschliesslich in der Schweiz ausgerichtet.


Keine Beiträge werden entrichtet für

  • Stipendien
  • Veranstaltungen (Ausstellungen, Theater, Konzerte, Festivals)
  • Filme/Filmförderung
  • Publikationen über lebende Künstler / von lebenden Künstlern
  • Akademische Arbeiten, Festschriften, Festgaben für Personen
  • Druckkosten für Zeitschriften, Werbeprospekte, Ausstellungskataloge
  • Belletristische Publikationen


Gesuchseinreichung

Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Beschlüsse fällt der Stiftungsrat im Rahmen seiner jährlichen Vergabesitzung, die in der Regel im Frühsommer stattfindet. Es werden keine Vergabungen für Projekte ausgerichtet, die zum Zeitpunkt der Sitzung bereits realisiert sind. Dem Ansuchen sollten ein Projektbeschrieb, Angaben zum Zeitplan und eine Budgetübersicht mit pendenten oder bereits bewilligten Beiträgen beigelegt werden.

Die Unterlagen sind idealerweise in physischer Form einzureichen.